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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18   

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https://dejure.org/2018,20915
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18 (https://dejure.org/2018,20915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2018 - 1 S 1042/18 (https://dejure.org/2018,20915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 1 S 1042/18 (https://dejure.org/2018,20915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 86 Abs 1 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Zweck der richterlichen Hinweispflicht nach § 80 Abs 3 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18
    Bei einem behaupteten Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines förmlichen Beweisantrags hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Gericht nach seinem materiell-rechtlichen Standpunkt Anlass zur weiteren Aufklärung sehen muss, weil die bisherigen Tatsachenfeststellungen eine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18
    Deshalb kann sich lediglich unter besonderen Umständen - etwa dann wenn ein Beteiligter infolge des bisherigen Prozessverlaufs erkennbar nicht damit rechnet, sein Vorbringen werde als ungereimt oder unsubstantiiert betrachtet werden - eine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts ergeben, auf offenkundige Widersprüche und Lücken im Vortrag noch einmal hinzuweisen oder ihnen durch ein gezieltes Nachfragen auf den Grund zu gehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.02.2008 - 5 LA 326/04 - juris Rn. 8, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539

    Schildkrötentierheim im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 1 S 1042/18
    Ebenso besteht keine Pflicht des Gerichts mitzuteilen, dass der Vortrag für nicht schlüssig gehalten wird, die Rechtsauffassung eines Verfahrensbeteiligten nicht geteilt wird, ein Beweisantrag gestellt werden kann oder offenzulegen, wie die Entscheidung zu begründen beabsichtigt wird (BayVGH, Beschl. v. 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539 - NVwZ-RR 2016, 861, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19

    Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl

    Umstände, dass sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens aufdrängen musste, ergaben sich schließlich auch nicht aus den von der Klägerin angeführten Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2018 - 7 K 12467/17 - und das Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 26.09.2018 - 4 K 2796/18 -, die dem Senat aus den Zulassungsverfahren 1 S 1042/18 und 1 S 145/19 bekannt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.07.2012 - 10 B 21.12 - juris Rn. 3 und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.07.2018 - 1 S 1042/18 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Umstände, dass sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens aufdrängen musste, ergaben sich schließlich auch nicht aus den von der Klägerin angeführten Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2018 - 7 K 12467/17 - und das Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 26.09.2018 - 4 K 2796/18 -, die dem Senat aus den Zulassungsverfahren 1 S 1042/18 und 1 S 145/19 bekannt sind.
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